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Rentenversicherung Beitrag

Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung und was kann man von ihr erwarten?

Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt ist teilweise sehr gravierend. Viele Arbeitnehmer fragen sich daher oft, was alles von ihrem Gehalt abgezogen wird. Ein Anteil von etwa 13 bis 15 Prozent geht an die gesetzliche Krankenversicherung. Den Löwenanteil macht jedoch der Rentenversicherung Beitrag aus. Er beträgt derzeit 19,9 Prozent und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Als Arbeitnehmer in Deutschland ist man dazu verpflichtet einen gesetzlichen Rentenversicherung Beitrag einzuzahlen, um sich somit für das Alter abzusichern.

Der Generationenvertrag

Die gesetzliche Rentenversicherung ist so konzipiert, dass diejenigen, die momentan in sie einzahlen, die Rente der heutigen Senioren finanzieren. Zahlt man den Rentenversicherung Beitrag, erwirbt man sich gleichzeitig auch das Recht, selbst einmal eine monatliche Rente zu erhalten. Dies ist durch den Generationenvertrag abgesichert, der auf dem Solidaritätsprinzip beruht und mit dem jede Generation Verantwortung für die andere übernimmt.

Aufgrund der sinkenden Geburtenraten und der dadurch abnehmenden Zahl an Arbeitnehmern wird jedoch nicht genug Geld für die steigende Anzahl an Rentnern, die durch eine erhöhte Lebenserwartung bedingt ist, eingezahlt. Aus diesem Grund erhöhte sich der Prozentsatz für den Rentenversicherung Beitrag in der Vergangenheit. Denn das Defizit muss schließlich ausgeglichen werden.

Welche Rente man wann bekommt

Denkt man an die Rentenversicherung, so kommt einem zuerst die Altersrente in den Sinn. Doch auch hier gibt es Staffelungen. Die volle Altersrente erhält man, wenn man 35 Jahre Wartezeit erfüllt und außerdem das 67. Lebensjahr erreicht hat. Auch mit 63 Jahren können Sie bereits eine Zahlung der Altersrente in Anspruch nehmen, jedoch müssen sie dann mit Abzügen rechnen. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt außerdem die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente bei physischen oder psychischen Erkrankungen, die eine teilweise oder völlige Erwerbsunfähigkeit bedingen. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit übernommen. Die Rentenversicherung ist also darauf bedacht, den Versicherungsnehmer wieder in das Berufsleben zu integrieren.
Auch Erziehungsrenten, die Geschiedenen mit Kindern nach dem Tod des früheren unterhaltspflichtigen Partners gezahlt werden, sowie Hinterbliebenenrenten werden von der gesetzlichen Rentenversicherung beigesteuert.

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