Statistiken

Aufbereitete Statistiken


Rentenversicherung Existenzgründer

Rentenversicherung für Existenzgründer

Ursprünglich galt der Grundsatz, dass selbstständige Freiberufler und andere Selbstständige nicht gesetzlich Rentenversicherungspflichtig sind. Davon gibt es mittlerweile jedoch zahlreiche Ausnahmen.
Die gesetzlichen Regelungen sehen für Gründer aus viele Berufsgruppen die Rentenversicherungspflicht ohne Ausnahmen vor. Andere Existenzgründer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherung befreit und wiederum andere Berufsgruppen haben die völlige Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Altersvorsorge. Alle Existenzgründer-Gruppen haben die private Altersvorsorge mindestens als Zusatzsatzangebot oder Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. In jedem Fall dabei auch zu berücksichtigen sind dafür die staatlichen Zuschüsse, die Versicherte in der gesetzliche Rentenversicherung mit einer Riester-Rente und Nicht-Sozialversicherungspflichtige aus der so genannten Rürup-Rente erhalten können.

Welche Berufsgruppen sind zum Abschluß einer gesetzlichen Rentenversicherung bei Existenzgründung verpflichtet?

Zu den Berufsgruppen, die bei Gründung einer selbstständigen Existenz in jedem Fall eine gesetzliche Rentenversicherung abschließen müssen, gehören Freiberufler wie Dozenten, Hebammen, Seelotsen, Küstenschiffer, Küstenfischer, Hausgewerbetreibende, Physiotherapeuten, selbstständig tätige Ingenieure, Künstler und Publizisten.
Hinzu kommt die Gruppe der Existenzgründer, die zulassungspflichtige Handwerksbetriebe gründen. Dazu gehören zum Beispiel Bäcker, Maurer, Zimmerleute oder Kraftfahrzeugmechaniker.

Welche Berufsgruppen müssen nur Bedingt Pflichtversichert sein?

Große Teile von Existenzgründern und Selbstständigen müssen jedoch nur bedingt in der Rentenversicherung für Existenzgründer pflichtversichert sein. Ist der Existenzgründer z.B. ein Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker oder Architekt, so sieht das Gesetz für ihn zwar eine Rentenversicherungspflicht vor. Aber Angehörige dieser Berufsgruppen können auch die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
Existenzgründer, die als Lehrer, Erzieher oder Pflegepersonen tätig sind, sind nur so lange versicherungspflichtig, wie sie keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Auch andere Existenzgründer sind grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn sie keine Arbeitnehmer mit Bezügen von mehr als 400 Euro monatlich beschäftigen sowie auf Dauer und hauptsächlich für nicht mehr als einen Auftraggeber tätig sind.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

  • Der Existenzgründer kann sich aber für die ersten drei Jahre einer Selbstständigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um die ersparten Beiträge in den Betrieb zu investieren. Das gilt auch, wenn der Gründer einen Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur erhalten hat.
  • Die Pflichtversicherung endet aber für den Gründer, wenn er einen Voll-Versicherungspflichtigen oder mindestens zwei geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer einstellt.

Die nicht Rentenversicherungspflichtigen Existenzgründer

Als dritte große Gruppe bleiben die von vorne herein nicht-rentenversicherungspflichtigen Existenzgründer. Dazu zählen die Gründer nicht zulassungspflichtiger Handwerksbetriebe, wie Uhrmacher, Schneider, Fliesenleger oder auch Gebäudereiniger. Auch Logopäden sind nicht versicherungspflichtig, da sie nicht abhängig zum Beispiel von den Weisungen eines Arztes arbeiten. Ansonsten sind alle anderen Existenzgründer ebenfalls nicht Rentenversicherungspflichtig. Nicht-pflichtversicherte Unternehmer, können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, die Beiträge flexibel zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag wählen sowie die Versicherung zu jeder Zeit unterbrechen.

Rente

Rentenvergleiche

Nutzen Sie unsere Rentenvergleiche um die für Sie besten Konditionen zu finden.

  • Rürup Berechnung
  • Riester Berechnung
  • Englische LV Berechnung
  • Lebensversicherung Berechnung
  • Rentenversicherung Berechnung

  • Rente

    Übersichtlicher Rentenvergleich mit den besten Versicherungen.