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Rentenversicherung Student

Gesetzliche Rentenversicherung für Studenten

Das Entgelt, das ein Student für eine Nebentätigkeit während des Studiums erhält, ist nicht zwingend von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen. Seit 1996 besteht, unter bestimmten Voraussetzungen, auch für Studenten Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Ausfallzeiten bei Studenten

Die Schulzeit und Studienzeit in der Zeit vom 17. bis zum 25. Lebensjahr können bei der Rentenversicherung mit bis zu acht Jahren als Ausfallzeiten angerechnet werden. Dabei werden drei Jahre als Beitragszeit anerkannt, die verbleibenden fünf Jahre werden als Zeiten für die Rentenanwartschaft angerechnet. Das heißt für die Rentenversicherung Student konkret, drei Jahre wirken sich auf die spätere Rentenhöhe aus. Um einen Rentenanspruch zu begründen muss zudem eine bestimmte Anzahl von Jahren gearbeitet worden sein, bei der Berechnung dieser Anzahl fließen die restlichen fünf Jahre mit ein. Dies bedeutet dass der Student im Endeffekt eine höhere Rente bekommt und dass er früher in Rente gehen kann. Daher ist es für Schüler und Studenten lohnend, sich Bescheinigungen von Schule und Universität über die Zeiten ausstellen zu lassen und diese sicher aufzubewahren. Jahre später sind solche Bescheinigungen eventuell nicht mehr verfügbar, sie bedeuten aber definitiv bares Geld für das Rentenalter.

Beiträge zur Renteversicherung als Student

Übt ein Student eine geringfügige Beschäftigung aus, das heißt die Beschäftigung wird nur bis zu einer Höhe von 400 Euro vergütet, braucht er selbst keine Beiträge zur Rentenversicherung Student zu leisten. Stattdessen leistet der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 30 % des Bruttoentgelts. Davon werden 15 % in die Rentenversicherung Student, 13 % in die Krankenversicherung und 2 % als Steuern eingezahlt. Über die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung sollte sich der Student ebenfalls aktuelle Bescheinigungen ausstellen lassen. Die Bescheinigungen sollte er ebenso sorgfältig aufbewahren, denn auch durch diese begründet er Ansprüche auf die spätere Rentenhöhe.

Freiwillig auf die Befreiung der Rentenversicherung als Student verzichten

Ein Student kann freiwillig auf die Befreiung von der Rentenversicherung verzichten. Dies teilt er dem Arbeitgeber mit und zahlt dann die Hälfte des vollen Beitragssatzes, dementsprechend erwirbt er dadurch Rentenansprüche für die Zukunft. In der Regel ist dies aber nicht besonders günstig, da der Lohn während des Studiums knapp bemessen ist und die zusätzliche Rentenversicherung Student den Etat zusätzlich belastet. Die Altersvorsorge sollte daher erst nach Abschluss des Studiums, bei voller Berufstätigkeit im Vordergrund stehen.

Übt ein Student während des Studiums eine dauerhafte Tätigkeit aus und verdient damit mehr als 400 Euro pro Monat, entsteht volle Rentenversicherungspflicht. Der Student ist dann zur gesetzlichen Rentenversicherung anzumelden und der Arbeitgeber behält wie beim normalen Arbeitnehmer den halben Beitrags von dessen Bruttolohn ein. Entfällt später im Studium die Überschreitung der Verdiensthöhe, kann dadurch wieder Rentenversicherungsfreiheit begründet werden.

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