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Aufbereitete Statistiken
Wer die Vorteile einer Kapitallebensversicherung nutzen und die Chance auf höhere Überschussbeteiligung gleichzeitig steigern möchte, sollte sich für eine fondsgebundene Lebensversicherung entscheiden. Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung. Der gesamte Leistungsanspruch ist dabei an die Wertentwicklung bestimmter Finanzinstrumente gebunden. Somit übernimmt der Versicherer keine Verpflichtung, die Leistung in bestimmter Höhe zu erbringen.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung investiert der jeweilige Versicherer die monatlichen Beiträge des Kunden in Fonds, welche vom Kunden mitbestimmt werden können. Wenn die Fonds gut laufen, dann ist die Rendite der Lebensversicherung ebenso gut. Wenn die Fonds schlecht laufen, ist die Rendite der Lebensversicherung auch schlecht. Jedoch gibt es mittlerweile die Möglichkeit des Einzahlens in Garantiefonds, wobei der Versicherer eine vertraglich festgelegte Mindestsumme dem Versicherten zusagt. Die Versicherer sind dabei gesetzlich verpflichtet, die vertraglich festgelegten Verpflichtungen entsprechend vollständig mit betreffenden Finanzinstrumenten zu bedecken.
Die Kapitalanlagen des Versicherers werden bei der fondsgebundenen Lebensversicherung somit auf Rechnung sowie auf das Risiko des Versicherten gehalten. Wertänderungen sowie Kapitalerträge der Kapitalanlage entscheiden sich komplett zu Gunsten oder zu Lasten des Versicherten. Daher ist die fondsgebundene Lebensversicherung für Personen geeignet, die Risiken in Kauf nehmen können. Das Risiko kann sich jedoch lohnen, denn wer auf richtige Fonds gesetzt hat, kann mit dieser Versicherung eine höhere Rendite erzielen als bei anderen Lebensversicherungen. Der Unterschied zwischen der fondsgebundenen - und der herkömmlichen Lebensversicherung ist, dass das Kapitalanlagerisiko vom Versicherungsunternehmen zum Versicherten übergeht.
Wenn man sich für diese Versicherung entschieden hat, kann mit folgenden Eigenschaften gerechnet werden. Die fondsgebundene Lebensversicherung gewährleistet:
Die Todesfallsumme muss 60 Prozent der über die gesamte Laufzeit eingezahlten Beiträge betragen, damit der Vertrag steuerlich anerkannt wird. Im Todesfall wird dann entweder die Summe oder das Fondsguthaben ausgezahlt. Möchte der Versicherungsnehmer früher über das Kapital verfügen, wird der Wert der Fondsanteile ermittelt sowie ausgezahlt. So kann jeder Versicherte, wenn er die genaue Anzahl der Fondanteile kennt, mittels tagesaktueller Kurse den Wert des Vertrages herausfinden. Nach Ablauf eines Vertragsjahres erhält man einen Depotauszug. Nach Ablauf des Vertrags werden je nach Tageskurs die Fondsanteile ermittelt sowie an den Versicherten ausgezahlt. Wenn zum Ende der Vertragslaufzeit ein Markteinbruch eintritt, kann dies einen enormen Verlust bedeuten. Daher sollte der Vertrag vor Ablauf in sichere Fonds-Anlagen getauscht werden.
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