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Rentenversicherung Zeitarbeit

Die Zeitarbeit ist im Bereich der Rentenversicherung jeder anderen Beschäftigung gleichgestellt

Für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche ist es durchaus wichtig zu wissen, wie denn die Rentenversicherung diese Art der beschäftigung betrachtet. Deshalb finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln im folgenden Beitrag:

Alle Arbeitsverhältnisse ab 401 Euro sind gleichgestellt !

Für die Beitragsberechnung sind alle Arbeitsverhältnisse ab einem Monatseinkommen von 401 Euro gleichgestellt, das heisst das die Rentenversicherung die Zeitarbeit weder mit mathematischen Formeln noch anderen nachteiligen Regelungen benachteiligt. Aus dem Monatseinkommen wird bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrundlage, die allerdings die wenigsten Zeitarbeiter erreichen, der monatliche Rentenbeitrag errechnet und teilweise vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.

Die Einzahlungstelle ist wie bei anderen Arbeitsverhältnissen auch die Deutsche Rentenversicherung Bund und nicht wie bei den Mini-Jobs die vom Staat betriebene Mini-Job zentrale bei der Knappschaft Bahn See. Die Umrechnung in Entgeltpunkte, Rentenanwartschaften und Beitragsmonate erfolgt bei der Rentenversicherung bei Zeitarbeit zu exakt den gleichen Bedingungen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen über 401 Euro. Es war ja auch das erklärte Ziel insbesondere der Schröder-Regierung ab 2003 die Zeitarbeit zu fördern und die Flexibilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weiter zu erhöhen.

Gibt es Fallstricke bei der Rentenversicherung

Nein. Bei der Rentenversicherung gibt es aus staatlicher Sicht keine Fallstricke für Zeitarbeiter. Einzig problematisch bei dem Erwerben der zukünftigen Rentenansprüche ist lediglich die bei einigen Zeitarbeitsstellen vergleichsweise niedrige Bezahlung. Der Monatsbeitrag für die Rentenversicherung wird prozentual aus einem geringeren monatlichen Entgelt berechnet. Deshalb erwirbt der Angestellte zwar die gleiche Anzahl an Beitragsmonaten, aber weniger Entgeltpunkte, da die eingezahlten Beträge niedriger sind. Dies kann langfristig gesehen dazu führen, dass im Alter durchaus eine Rentenlücke entsteht, d. h. dass die gesetzliche rentenversicherung zeitarbeit nicht den gewohnten Lebensstil abdecken kann. Auch sehen die meisten Zeitarbeits-Verträge kein 13. Monatsgehalt oder grosszügige Sonderzahlungen vor, die die Einzahlungen in die gesetzliche rentenversicherung zeitarbeit erhöhen würden. Aus diesem Grunde kann und sollten Sie aber vorsorgen, denn auch für die rentenversicherung zeitarbeit kann die Riester-Rente mit erheblichen staatlichen Zulagen abgeschlossen werden.
Alle zwei Jahre bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Aufstellung der angesammelten Rentenanwartschaften und hier können Sie sehr leicht sehen, dass die Einzahlung für rentenversicherung zeitarbeit exakt so behandelt wird wie jede andere Einzahlung aus einem Arbeitsverhältnis über 401 Euro im Monat oder mehr.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die gesetzliche rentenversicherung zeitarbeit gerecht behandelt und für diese Art der Beschäftigung die gleichen Regeln gelten, wie für alle anderen Arbeitsverhältnisse auch.

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