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Aufbereitete Statistiken
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Deutschlands ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems mit dem Ziel der Alterssicherung der Beschäftigten. Im Wesentlichen wird diese durch deren Teilnahme im Umlageverfahren finanziert. Die gesetzliche Rentenversicherung gilt für Personen, welche der Versicherungspflicht unterliegen, als versichert gelten oder freiwillig Beiträge zahlen. Wer aufgrund einer Versicherungspflicht oder freiwilligen Versicherung Beiträge einzahlt, finanziert damit die Renten der Menschen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und erwirbt damit einen Anspruch auf die eigene Rente (ein so genannter Generationenvertrag). Wer die Altersrente beim Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt, der erhält nach der geltenden Rechtslage eine Rente ohne sonstige Zu- oder Abschläge. Dagegen erhöht jeder spätere Rentenbeginn die Rente und jeder frühere Rentenbeginn verringert diese. Eine Ausnahme bildet die Rente für Schwerbehinderte. Die gesetzliche Rentenversicherung Deutschlands wird von der Deutschen Rentenversicherung getragen und beruht auf dem SGB VI (Sechstes Buch) des Sozialgesetzbuchs. 2007 wurde die Höhe der Regelaltersgrenze per Gesetz verändert.
Zu den versicherten Risiken der GRV zählen das Alter oder die verminderte Erwerbsfähigkeit sowie der Tod. Für diese Risiken sind entsprechende Renten vorgesehen. Darüber hinaus werden von den Trägern der GRV ebenso Leistungen im Rahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation zum Wiederherstellen bzw. Verbessern der Erwerbsfähigkeit sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. All diese Leistungen dienen dem Abwenden der versicherten Risiken und sind daher nicht versicherungsfremd. Daher gilt vor dem Erreichen des Eintrittsalters von Altersrenten zunächst der Grundsatz "Die Reha vor der Rente", das heißt, dass vor der Zahlung einer Rente versucht wird, die Erwerbsfähigkeit herzustellen und erst wenn dies nicht möglich ist, dann entsteht ein Rentenanspruch.
Grundlage der Leistungsberechnung der gesetzlichen Rentenversicherung sind die rentenrechtlichen Zeiten, die im Versicherungsverlauf der Versicherten enthalten sind. Diese wurden im Verfahren der Kontenklärung durch rechtsbehelfsfähigen Feststellungsbescheid verbindlich festgestellt und dazu kommen Ergänzungen und die in das Konto des Versicherten durch Datenübermittlung eingelaufenen rentenrechtlichen Zeiten.
Aufgrund der Risikofälle gibt es verschiedene Renten
Hierfür sind persönliche Voraussetzungen, beispielsweise Erwerbsminderung, Alter und Tod sowie versicherungsrechtliche Voraussetzungen wie spezifische Wartezeiten zu erfüllen.
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