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Aufbereitete Statistiken
Eine gesetzliche Rentenversicherung Befreiung kann in drei Fällen ermöglicht werden.
Um hier den Antrag auf eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung stellen zu können, muss ein Rentenversicherungsvertrag der folgenden Art vorliegen: Einerseits muss dieser Leistungen an den Versicherungsnehmer auszahlen, wenn dieser entweder invalide wird oder mindestens das 60. Lebensjahr erreicht. Ebenfalls müssen hier Leistungen an die Hinterbliebenen bei dem Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt werden. Andererseits ist Bedingung, dass der Versicherungsnehmer für eine solche private oder alternative Rentenversicherung ebenso viel Beiträge aufwendet, wie er sonst im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung aufwenden würde.
4. Es kann erfolgreich einen Antrag auf gesetzliche Rentenversicherung Befreiung stellen, wer am 31.12.1998 selbständig war und eine der gesetzlichen Rentenversicherung ähnliche Form der privaten Altersvorsorge nachweist, die dem wirtschaftlichen Umfang nach der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Hier kann es um Finanz- oder Grundvermögen gehen, auch um Vermögen, welches im Rahmen eines dauerhaften Sparplans angehäuft wird.
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