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gesetzliche Rentenversicherung Nachzahlung

Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Baustein im sozialen Absicherungssystem Deutschlands. Doch da nicht jeder Bürger automatisch zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet ist, kann es bei manchen Personengruppen zu Versorgungslücken kommen. In diesem Fall ist eine gesetzliche Rentenversicherung Nachzahlung möglich. Berechtigt zur Nachzahlung sind Personen, die nach SGB VI versicherungspflichtig oder zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind, Nachzahlung sind auch erst für Zeiträume nach Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

Besonders erwähnt werden im sechsten Sozialgesetzbuch die Nachzahlungen von Beiträgen durch Personen, die aus Tätigkeiten bei internationalen Organisationen ausscheiden, Personen, die Anspruch auf Entschädigung für den Zeitraum einer Strafverfolgungsmaßnahme haben und annerkante Vertriebene die einer ebenfalls anerkannten Religionsgesellschaft, geistlicher genossenschaft, Diakonisse oder einer vergleichbaren karitativen Einrichtung angehören, sofern sie ihre Tätigkeit in Deutschland nicht wieder aufgenommen haben. Weiterhin können freiwillige Nachzahlungen für schulische Ausbildung nach den vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht anrechnungsfähig sind, geleistet werden, sofern für diese Zeiten noch keine Beiträge gezahlt wurden. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag auf freiwillige Nachzahlung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden muss.

Seit 2009 besteht zudem die Möglichkeit, auf die Mindestbeitragszeit von fünf Jahren zu kommen, wenn man bereits Beitragszeiten durch Kindererziehung erworben hat, indem man frühestens sechs Monate vor Erreichen des Rentenalters die Nachzahlung beantragt und in einer Summe dann für so viele freiwillige Monate nachzahlt, dass die Mindestbeitragszeit von insgesamt fünf Jahren erreicht wird.

Die Berechnung der gesetzliche Rentenversicherung Nachzahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes, die zum Zeitpunkt der Nachzahlung gültig sind, der Mindestbeitrag liegt hier bei 79,60 Euro pro Monat, der Höchstbeitrag bei 1.094,50 Euro pro Monat. Sollte sich bei der Berechnung der Rente herausstellen, dass sich freiwillige Nachzahlungen mit Anrechnungszeiträumen überschneiden, werden die nachgezahlten Beiträge zurückerstattet. Antragsformulare für den Antrag auf freiwillige Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Lohnt sich eine Nachzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung?

Ob sich die gesetzliche Rentenversicherung Nachzahlung lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden. Generell kann man sagen, dass die Rente steigt, je mehr eingezahlt wird. Da für beitragsfreie Zeiten aber ein Mittelwert angerechnet wird, kann es theoretisch sogar passieren, dass eine gewisse Anzahl sehr niedriger freiwilliger Nachzahlungen die später auszuzahlende Rente senken würden. Im Zweifelsfall sollte ein Rentenberater hinzugezogen werden.

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