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gesetzliche Rentenversicherung Umlageverfahren

Der Generationenvertrag der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Umlageverfahren

Spätestens alle vier Jahre während des Bundestagswahlkampfes gerät die Frage der Finanzierung der Rentenversicherung und eines eventuellen Systemwechsels immer mal wieder in den Fokus der politischen Diskussion. Sicherlich fragen Sie sich auch, wie das gesetzliche Rentenversicherung Umlageverfahren überhaupt funktioniert und was das eigentlich genau ist.

Das Umlageverfahren unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung von allen privaten Lösungen
Obwohl der Begriff nicht in der täglichen Diskussion und Zeitungsartiklen verwendet wird ist dieses Konstruktionsmerkmal der eigentliche Unterschied zu einem privaten Banksparplan oder auch einer Riester-Rentenlösung auf Fondsbasis. Grundsätzlich werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung keine exakten Euro oder Währungsbeträge angespart, sondern sogenannte Rentenanwartschaften auf der Basis von Entgeltpunkten.
Jeder Arbeitnehmer zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung Geldbeträge ein. Aus seinem monatlichen Einkommen bis zur maximalen Bemessungsgrundlage errechnet sich ein Rentenbeitrag, der 19,9 % des Einkommens beträgt. Dieser wird allerdings nicht vom Arbeitnehmer alleine bezahlt, sondern der Arbeitgeber zahlt die Hälfte dieses Beitrages. Dadurch erhält der Rentenversicherte eine monatliche Einzahlung, die in sog. Entgelpunkte bzw. Entgeltwerte uzmgerechnet wird. Dies stellt dadurch Gerechtigkeit her, dass der Vieleinzahler dann eine höhere Anwartschaft bekommt, als derjenige, der weniger einbezahlt hat. Gleichzeitig erhöht jede monatliche Einzahlung beim gesetzlichen-Rentenversicherung-Umlageverfahren die Erhöhung die Zahl der geleisteten Beitragsmonate. Diese ist beim Renteneintritt neben dem Lebensalter ein weiteres Kriterium für die Höhe der gesetzlichen Rente.

Unterschiede zur privaten Altersvorsorge

Jetzt wird allerdings nicht, wie bei einem privaten Banksparvertrag, für jeden versicherten ein getrenntes Guthaben in Euro erstellt. Denn die Einzahlungen jedes einzelnen Monats werden sofort auf die sich bereits in Rente befindlichen Menschen ausgezahlt. Somit werden die aktuellen Einzahlungen mit Ausnahme einer Sicherheitsreserve, die Schwankungsreserve genannt wird, sofort auf die Auszahlungen umgelegt. Deshalb erwirbt die jetzt arbeitende Generation einen Anspruch in Entgeltpunkten und zahlt jetzt dafür ein, dass in deren Rentenphase der Generationenvertrag dazu führt, dass die dann sich die in Rente befindliche Generation die Renten von der dann arbeitenden Generation ausbezahlt bekommt.

Dieses Verfahren mag relativ abstrakt klingen, es hat aber verschiedene Währungsumstellungen und Konjunkturzyklen einigermassen gut überstanden. Zudem erhöht es die Bindung der Menschen an den Staat und die jeweils andere Generation. Denn ganz unabhängig von Schwankungen an den Aktienmärkten oder gar dem Wertloswerden von Zertifikaten haben die Rentner einen abstrakten Anspruch auf die Einzahlungen des jeweiligen "Gehaltsmonats" in das gesetzliche rentenversicherung umlageverfahren. Dies unterscheidet dieses Modell auch wesentlich von dem, was die Verfechter des sogenannten Kapitaldeckungsverfahren durchsetzen wollen: Nach dem Kapitaldeckungsverfahren soll ein Grundstock (z. B. aus Privatisierungserlösen) geschaffen werden und aus dessen Zinsen die Ansprüche der Rentnerinnen und Rentner bedient werden.

Der wesentliche Unterschied ist also der Anspruch der Gemeinsachaft der Rentnerinnen und Rentner entweder auf einen exakt festgelegten Kapitalstock oder die jeweiligen Monatseinzahlungen an die gesetzliche rentenversicherung umlageverfahren.

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