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gesetzliche Rentenversicherung Versicherungspflicht

Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Für jeden abhängig Beschäftigen besteht in Deutschland durch die gesetzliche Rentenversicherung Versicherungspflicht, sie gehört zum bundesweiten Sozialversicherungssystem. Diese Pflichtversicherung gilt auch für Selbstständige, die arbeitnehmerähnlich hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig sind. Freiberufler und Selbständige können auf Antrag freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten. Eine Rückkehr in die freiwillige Rentenversicherung ist dann jedoch nur noch möglich, wenn die Selbständigkeit aufgegeben wird oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Wehr- und Zivildienstleistende und auch Studenten, die eine Beschäftigung während des Studiums ausüben, fallen ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung Versicherungspflicht. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Personen, die als Beamte, Richter, Berufssoldaten oder Selbstständige tätig sind.

Erwerb von Altersruhegeld

Durch die regelmäßigen Beiträge des Arbeitnehmers wie auch seines Arbeitgebers zur Pflichtversicherung erwirbt der Versicherte eine Rentenanwartschaft auf das Altersruhegeld, die Rente. Auch verminderte Erwerbsunfähigkeit und die Zahlung einer Hinterbliebenenrente werden durch die GRV abgedeckt. Sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist, erhält der Versicherte die Altersrente. Sollte er auch dann noch einer Arbeit nachgehen, ist fällt er nicht mehr in die Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall jedoch weiter die gesetzlich festgelegten Beiträge. Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Versicherungspflicht, hier zahlt allerdings nur der Arbeitgeber einen festgelegten Pauschalbetrag. Mit den Beiträgen aus der Pflichtversicherung wird für jeden Arbeitnehmer die Vorsorge für das Alter festgeschrieben.

Die gesetzliche Rentenversicherung dient dazu, auch nach der Lebensarbeitszeit einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem erzielten Bruttoeinkommen. Jeder Versicherte ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Daten korrekt erfasst wurden, deshalb ist es wichtig, den Versicherungsverlauf genau zu kontrollieren. Die dafür notwendigen Unterlagen werden vom Arbeitgeber ausgefüllt und sind sorgfältig aufzubewahren. Die gesetzliche Pflichtversicherung verhindert die so genannte Altersarmut, weil sie mit den regelmäßigen Beiträgen für ein gesichertes Einkommen auch nach Erreichen der Lebensarbeitszeit sorgt.

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