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Rentenversicherung Riester

Rentenversicherung Riester

Bei der Rentenversicherung Riester handelt es sich um eine staatlich geförderte Rente, für die auch eine Sonderausgabenabzugsmöglichkeit besteht. Ihre Bezeichnung hat die Riester Rentenversicherung von Walter Riester, der in seiner Position als Bundesminister für Arbeit eine Förderung der freiwilligen Altersversorgung erzielen wollte und in diesem Zusammenhang eine Altersvorsorgezahlung als Vorschlag einbrachte. Ihre Anfänge hatte die Rentenversicherung Riester in den Jahren 2000 sowie 2001, als die gesetzliche Rentenversicherung einer Neuerung unterzogen wurde. Das Nettorentenniveau wurde von 70 Prozent auf 67 Prozent abgesenkt, im Gegenzug gab es die staatlich geförderte Rentenversicherung, die ihren Namen inzwischen als Riester-Rente hat.

Rister Rente - Eine sinnvolle Absicherung und Altersvorsorge

Die Rentenversicherung Riester ist inzwischen sinnvolle Absicherung der Altersversorgung, denn die gesetzliche Rentenversicherung kann aufgrund des inzwischen überholten Generationenvertrages ihre Leistungen nicht mehr ausreichend erbringen. Zu viele Rentennehmer sind inzwischen vorhanden und bedingt durch Geburtenrückgänge sind inzwischen weniger Einzahler in die Rentenversicherung vorhanden, als dies in ihren Anfängen der Fall war.

Geregelt wird die Rentenversicherung Riester dahingehend, dass derjenige Versicherungsnehmer die vollen Zuschüsse für die private Rentenabsicherung erhält, der auch die sogenannten Mindesteigenbeträge einzahlt. Wer weniger in die Rentenversicherung von Riester einbezahlt, erhält auch nur eine anteilige staatliche Zulage ausbezahlt. Seit dem Jahr 2008 liegt der höchstmögliche Eigenbetrag in die Riester Rente bei 2.100 Euro netto, wobei hier eine staatliche Grundzulage von 154 Euro erworben werden kann. Auf Wunsch kann der Versicherungsnehmer auch mehr in die Riester Rente einzahlen. Innerhalb der Riester Rente können auch sogenannte Kinderzulagen erzielt werden.

Was ist bei der Rister Rentenversicherung zu beachten?

Wichtig bei der Rente nach Riester ist, dass die Person, die diese Rente abschließt, auch tatsächlich förderberechtigt sind. Dafür ist es erforderlich, ein Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Rentenversicherung zu sein. Auch Lohnersatzleistungen berechtigen das Ansparen in die Riester Rente. Geringfügig Beschäftige sind ebenso riesterberechtigt wie pflichtversicherte Selbständige innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Pflichtversicherte gemäß dem Alterssicherungsgesetz von Landwirten und deren Ehepartner sich förderberechtige Personen. Weiterhin gilt die Förderberechtigung für Ersatz- und Wehrdienstleistende, für Richter, Beamte und Soldaten.

Vergleichen sollten Interessenten auf die Riester Rentenversicherung die auf dem Markt befindlichen Angebote. Hier sind oftmals Angebotsvarianten vorhanden, die zertifizierte sind, die allerdings trotz ihrer Zertifizierung keine Förderberechtigung haben. Wer sich für die Riester Rente interessiert, kann diese Rentenversicherung Riester in einem Bausparvertrag, einen Banksparplan, innerhalb der klassischen privaten Rentenversicherung, der fondsgebundenen Rentenversicherung oder einem Fondssparplan anlegen. Wichtig zu wissen ist, dass bei der Riester Rente keine Wahl zwischen monatlicher Rentenzahlung oder einmaliger Kapitalzahlung besteht, wie dies bei zahlreichen privaten Absicherungen für das Alter der Fall ist.

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