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Beitragsbemessungsgrenze

gesetzliche Rentenversicherung Grenze

Beitragssatz beträgt aktuell 19,9 Prozent vom Bruttoarbeitsentgelt.

Allerdings gibt es eine gesetzliche Rentenversicherung Grenze oder auch Beitragsbemessungsgrenze. Dies bedeutet, dass ab einem bestimmten Bruttoeinkommen alle darüber liegenden Einkommen nur noch mit dem Beitrag belegt werden, der bei diesem Bruttoeinkommen abgerechnet werden würde. Darüber liegende Einkommen werden nicht in die Berechnung des Beitrags mit einbezogen. Diese Vorgehensweise sichert Arbeitnehmer mit höheren Einkommen gegen die Zahlung höherer Beiträge für die gesetzliche Rentenversichung ab. Allerdings bedeutet der Begriff Beitragsbemessungsgrenze nicht die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, so wie es zum Beispiel der Fall ist, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung überschreitet.

Die Beitragsbemessungsgrenze

Die gesetzliche Rentenversicherung Grenze liegt zur Zeit bei einem jährlichen Einkommen von 66.000 Euro brutto in den westlichen Bundesländern und bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 57.600 Euro in den östlichen Bundesländern. Dies entspricht einem Bruttomonatslohn von 5.500 Euro West und 4.800 Euro Ost. Die gesetzliche Rentenversicherung Grenze sollen allmählich in westlichen und östlichen Bundesländern angeglichen werden, daher stieg die Beitragsbemessungsgrenze Ost leicht im Gegensatz zu 2010 an.

Berechnungsbeispiel zur gesetzlichen Rentenversicherung

Ein Rechenbespiel: Ein Arbeitnehmer in Düsseldorf (westliche Bundesländer) verdient pro Monat 5.500 Euro brutto, dies entspricht der Beitragsbemessungsgrenze West. Der Beitragssatz beträgt 19,9 Prozent dieses Betrages, also 1.094,50 Euro. Diese Summe wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Ein Arbeitnehmer in Düsseldorf, der pro Monat 7.000 Euro brutto verdient, zahlt den gleichen Betrag in die Rentenversicherung ein, ohne gesetzliche Rentenversicherung Grenze würde er 1.393 Euro einzahlen müssen.

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